Wie bekomme ich ein Visum für die Türkei?

Izmir - Kusadasi - Turkey

Wie bekomme ich ein Visum für die Türkei?
Ausländische Staatsangehörige müssen aus verschiedenen Gründen die von der Türkei eingeführten Visabestimmungen prüfen, bevor sie in die Türkei reisen. Es gibt Unterschiede zwischen Visa für Reisen und Geschäftstreffen und Visa für Bildung und Arbeit. Die von der Türkei für verschiedene Länder angewandte Visumpolitik ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Staatsbürger einiger Länder sind für touristische Reisen von der Visumpflicht befreit, während die Visa für andere Länder elektronisch ausgestellt werden. Darüber hinaus können alle Arten von Visumanträgen zu Bildungs- und Arbeitszwecken elektronisch gestellt werden, Antragsteller müssen den Antrag jedoch auch persönlich bei unseren zuständigen Auslandsvertretungen stellen.

Folgende Visumanträge werden je nach Reisezweck beantragt.

1-Tourismusvisum: Es wird Ausländern erteilt, die zu touristischen und offiziellen Besuchen, Konferenzen, Seminaren, Tagungen, künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen, Messen und Sportveranstaltungen aller Art in die Türkei einreisen möchten.


2-Transit-Visum: Es handelt sich um ein Visum für Ausländer, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ein beliebiges Grenztor in die Türkei passieren möchten. Die Transitfrist dieses Visums verlängert sich jedes Mal, wenn es das Grenztor passiert.


3-Flughafen-Transitvisum: Es handelt sich um ein Visum, das Ausländern nur am Grenztor des Flughafens ohne Einreise in die Türkei ausgestellt wird.


4-Bildungsvisum: Es handelt sich um ein Visum für Ausländer, die für alle Arten von Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten in die Türkei einreisen möchten.


5-Arbeitsvisum: Dies ist das Visum für Ausländer, die zu Arbeitszwecken in die Türkei einreisen möchten.


6-Visum für den offiziellen Dienst: Es handelt sich um ein Visum für Ausländer, die für offizielle Aufgaben ernannt werden oder als diplomatische Kuriere arbeiten werden.


7-Andere Visa: Wird für Ausländer ausgestellt, die aus anderen als den oben genannten Gründen in die Türkei einreisen möchten, z. B. für archäologische Ausgrabungen, Film- und Dokumentarfilmaufnahmen, Behandlung, Kameradschaft, Familienzusammenführung und humanitäre Hilfe. Es ist ein Visum.

Um Rückschläge bei der Beantragung eines Visums zu vermeiden, wäre es von Vorteil, das Visum mindestens einen Monat vor dem geplanten Programm zu beantragen. Für Visumanträge gezahlte Visumgebühren werden aufgrund des negativen Ergebnisses des Visums nicht erstattet. Alle Visumantragsteller müssen über eine gültige Krankenversicherung verfügen, die den Zeitraum ihres Aufenthalts in der Türkei abdeckt. Die Aufenthaltsdauer eines Visums oder einer Befreiung von der Visumpflicht in unserem Land darf 90 Tage pro 180 Tage nicht überschreiten. Diese Regel gilt für alle Ausländer, die unser Land besuchen. Personen mit zwei Reisepässen dürfen innerhalb der letzten 180 Tage nicht 90 Tage lang mit unterschiedlichen Reisepässen bleiben.

In unseren Auslandsvertretungen werden alle Arten von Visumanträgen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen bewilligt. Wer länger bleiben möchte, sollte einen Kurzzeitaufenthalt bei den Provinzdirektionen für Einwanderungsmanagement beantragen. ist erforderlich. Für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis in unserem Land besitzen und im letzten Jahr mehr als 120 Tage im Ausland verbracht haben, wird die Aufenthaltserlaubnis annulliert.

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  • Kusadasi- Turkey
  • +90 256 6131203
  • info@kusadasi.com

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